Die '''Aktie''' () ist ein , das den an einer oder einer . Eine Aktie ist im Sinne des es und des es ein .
Die Aktie ist ein für bestimmte en von en, nämlich der Aktiengesellschaft (AG), der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) oder der (SE). Sie können sich ( oder ) beschaffen, indem sie ihre Aktien auf dem . Die Käufer werden so zu en, sie erhalten mit der Aktie ein Wertpapier, das verschiedene Rechte verbrieft, als Gegenleistung für eine Kapitaleinlage (zu Rechten und Pflichten der Aktionäre siehe den Abschnitt ). Der einer Aktie wird der AG oder KGaA ? im Unterschied zum Inhaber von n, der die Stellung eines s hat.
Bei der Gründung einer Aktiengesellschaft wird festgelegt, in wie viele Aktien das aufgeteilt wird. Diese Aktien können als n vorhanden sein oder als ?? gedruckt und herausgegeben werden (was heutzutage praktisch nicht mehr geschieht). Die Ausgabe von Aktien bezeichnet man in beiden Fällen als . Eine weitere Emission ist auch im Rahmen einer möglich.
Der Anteil einer Aktie am kann in Form von Nennwert- oder Stückaktien verbrieft sein. Bei n entspricht einer Aktie ein festgelegter Betrag des Grundkapitals. Dieses ist von Bedeutung, da das Grundkapital nicht zu gleichen Teilen über alle Aktien verteilt sein muss. So kann z. B. ein Grundkapital von 100.000 Euro auf 1.000 Aktien zu je 50 Euro und 50 Aktien zu je 1.000 Euro aufgeteilt sein. (auch ''Quotenaktie'' oder ''Stückaktie'') tragen keinen fixen Nennwert, sondern ihr Wert wird immer nur durch ihren Anteil an der gesamten Aktienanzahl bemessen. Bei 1.000 Aktien und 200.000 ? Grundkapital entspricht eine Aktie also einem Anteil von 1/1000 oder 0,1 % am Grundkapital und damit am Unternehmen. Der theoretische Nennwert wäre beim gegebenen Grundkapital dann 200 ? (1.000 (Aktien) × 200 ? = 200.000 ?).
Daneben können auch andere Kennzahlen pro Aktie angegeben werden. Beispielsweise kann das bilanzierte Eigenkapital der Firma auf einen Wert pro Aktie umgerechnet werden ( pro Aktie), daneben auch Gewinn pro Aktie, etc.:
- <math>\text{Buchwert pro Aktie} = \frac{\text{Eigenkapital}}{\text{Anzahl der Aktien}}</math>.
Umgekehrt wird häufig ein ?Börsenwert? der Aktiengesellschaft berechnet, als eine Kennzahl, die den zuletzt gehandelten Kurs auf alle ausgegebenen Aktien hochrechnet ( einer Aktiengesellschaft) ? dieser Wert ist jedoch fiktiv, da der Handel einer größeren Anzahl von Aktien normalerweise den Kurs bewegen würde:
- <math>\text{Börsenwert} = \text{Anzahl der Aktien} \cdot \text{Börsenkurs}</math>.
Das Unternehmen kann die Aktionäre über Dividenden am des Unternehmens beteiligen. Die Dividende ist eine pro Aktie geleistete an den Aktionär. Die Höhe der Dividende wird vom vorgeschlagen (Gewinnverwendungsvorschlag) und von der des Unternehmens beschlossen.
Etymologie
Das Wort Aktie entstand wohl ab 1472 in aus dem Wort ?axie? für ?Anspruch? oder ?Anrecht?, das sich aus dem Begriff für den ?Klageanspruch? ().
Geschichte
Die erste Aktie überhaupt repräsentierte einen Anteil von 12,5 % an der im Juni 1288 erstmals urkundlich erwähnten schwedischen Kupfermine n.
Die erste deutsche Aktiengesellschaft entstand am 17. März 1682 mit der . Die Zahl der Aktien dort stieg von acht im Jahre 1848 auf 39 Ende 1867.
Das erste ?Gesetz über die Aktiengesellschaften? trat im November 1843 in und wollte durch diese Novelle die Kleinsparer von Aktien fernhalten.
Der börsliche Wertpapierhandel ruhte in Deutschland im Rahmen der mit der Schließung der Börsen am 21. September 1931. Die nahm nach dem Zweiten Weltkrieg am 9. Juli 1945 einen ?kontrollierten Freiverkehr? wieder auf, am 11. März 1952 begann hier auch der amtliche Handel mit Aktien. In Ländern mit mehreren Aktienmärkten konzentrierte sich der Handel stark auf eine Börse, die dadurch zur Hauptbörse avancierte. Während auf die 95 % der französischen Börsenumsätze entfallen, erreicht die 80 % des Umsatzes aller US-Börsen. Auch in Deutschland verloren die regionalen Börsen an Bedeutung; die entwickelte sich nach dem Zweiten Weltkrieg zum führenden Aktienmarkt Deutschlands, auf dem auch internationale Aktien gehandelt werden. Etwa zwei Drittel aller deutschen Börsenumsätze entfallen auf Frankfurt, gefolgt von Düsseldorf. Von den 10.700 Unternehmen, deren Aktien im September 2014 an der Frankfurter Börse gehandelt wurden, nennen nur knapp 1.000 Frankfurt als ihren Heimatmarkt, die übrigen sind ausländische Aktien.
In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts führte die Entwicklung dazu, dass Anteilseigner die Aktien in der Regel aus Kosten- und Sicherheitsgründen nicht mehr als einzelne Urkunden besaßen, sondern von einer Bank in einem verwalten ließen. Bei den Depotbanken liegen heute meist keine effektiven Stücke vor, sondern es werden nur die Anteile verwaltet. Die sogenannte Sammel- oder Globalurkunde, in der die Aktien verbrieft sind, wird meist bei einer (in Deutschland der ) verwahrt. Die nicht mehr verwendeten effektiven Aktienstücke wurden zunehmend Objekt im Rahmen der , dem Sammeln von historischen, wertlosen effektiven en (). Darunter gibt es schmuckvoll gestaltete alte Aktien und en mit sowie oder .
Marktteilnehmer und Marktdaten
Als der Aktien.
Rechtsfragen
Das Grundkapital der AG ist nach Abs. 2 in Aktien zerlegt. Die Aktie ist ein Wertpapier, in welchem die Rechte und Pflichten des Aktionärs verbrieft sind. Der Aktionär kann einige dieser Rechte durch auf eine andere Person übertragen, wenn er zum Beispiel nicht persönlich an einer Hauptversammlung teilnehmen kann. Grundsätzlich hat jede Aktie eine Stimme und ist mit vollen Rechten und Pflichten verbunden.- Rechte des Aktionärs:
- ''Mitgliedschaftsrechte''
- Teilnahme an der ( Abs. 1 AktG)
- ( AktG)
- ( Abs. 1 AktG)
- Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen ( AktG)
- ''Vermögensrechte''
- nanspruch ( AktG)
- bei einer ( AktG)
- Anspruch auf Beteiligung am serlös ( AktG) und
- verschiedene Ausgleichs-, Umtausch und Abfindungsansprüche im und (u. a. ).
- verschiedene ''Klagerechte''
- ''Mitgliedschaftsrechte''
- Pflichten des Aktionärs
- ''Einzahlungspflicht'' ist die Verpflichtung des Aktionärs, den der Aktien beim Kauf durch (oder seltener ) zu entrichten.
- In der Praxis haben Aktionäre normalerweise keine en. In besonderen Fällen können sich solche aber aus oder ergeben, wenn das Grundkapital noch nicht voll einbezahlt ist und dem Aktionär die Verpflichtung auferlegt wird, den Restbetrag auf Anforderung der Gesellschaft einzubezahlen (). Nicht voll eingezahlte Aktien dürfen nur als n ausgegeben werden ( Abs. 1 AktG).
- ''Treuepflichten'' ergeben sich nicht aus dem , sondern sind durch die entwickelt worden.
- ''Vertikale Treuepflichten'' zwischen der aus eigennützigen Gründen zu verhindern.
- ''Horizontale Treuepflichten'' zwischen den Aktionären. Aktionäre sollen danach ihre Mitgliedsrechte unter angemessener Berücksichtigung der gesellschaftsbezogenen Interessen der anderen Aktionäre ausüben. In der ?Linotype?-Entscheidung vom Februar 1988 erkannte der BGH auch eine Treuepflicht des Mehrheitsaktionärs gegenüber den Minderheitsaktionären an.
Aktiengattungen
Das moderne überlässt es dem Unternehmen, alle Aktionäre gleich zu behandeln (Prinzip der ''Einheitsaktie'') oder an verschiedene Aktionäre unterschiedliche Arten von Aktien auszugeben.
Aktiengattungen / -arten nach deutschem Recht
''Unterscheidung nach Stimmrecht:''- n und
- n (in der Schweiz ''e'' genannt).
- n sind die übliche Form der Aktie, die auf den jeweiligen Inhaber lautet und leicht übertragen werden kann.
- n sind Aktien, bei denen der Aktionär im der Gesellschaft verzeichnet ist, darunter
- als Namensaktien, die nur mit Zustimmung der Gesellschaft übertragen werden dürfen.
(wird bei der zusätzlichen Neuausgabe von Aktien so definiert):
- n und
- .
- n (auch ''Nennwertaktien'') und
- n als unechte nennwertlose Aktien (bzw. ''Quotenaktien'' als echte nennwertlose Aktien).
- börsengehandelte Aktien und
- nicht-börsengehandelte Aktien.
- Sonstiges
Ferner ist es rechtlich möglich, verschiedene Formen der Aktie zu mischen und beispielsweise Stammaktien als vinkulierte Namensaktien zu emittieren und gleichzeitig Vorzugsaktien in Form von Inhaberaktien auszugeben.
Sollen nur neue Aktien eines Geschäftsbereiches emittiert werden, so bietet sich der an.
Des Weiteren gibt es den , der heute meist nur noch als bezeichnet wird, und an Stelle der Aktien ausgegeben wird. Nach Ausstellung der endgültigen Aktie wird der Zwischenschein durch die Aktie ersetzt bzw. das Bezugsrecht erlischt.
Daneben gibt es n als Sonderkonstruktionen, die mehrere Gesellschaften in einer Aktie verbriefen, sowie aus Aktien verschiedener Gesellschaften.
Aktienarten aus internationaler Sicht
International gesehen werden oft durch Voranstellung von zumeist ?A? und ?B?, aber auch von anderen Buchstabenkürzeln wie ?C?, ?R? oder von römischen Buchstaben wie ?I? und ?II?, verschiedene Aktien (Shares) desselben Unternehmens unterschieden. Die tatsächlichen inhaltlichen Unterschiede sind dabei aber stets nur den Satzungen der jeweiligen Unternehmen zu entnehmen. Hintergrund dafür ist, dass es weltweit gesehen i. d. R. für diesen Bereich keine allgemeingültig anzuwendende Regel gibt, ggf. mit Ausnahme der . Also obwohl, als Beispiel, die Konzerne und beide ?A-Aktien? und ?B-Aktien? herausgegeben haben, differenzieren sich die jeweiligen Aktien doch inhaltlich ganz unterschiedlich voneinander, z. B. nach deren jeweiligen Stimmrechtsanteilen etc.
Aktienemission
Als Aktienemission wird die Ausgabe (auch ) von neuen Aktien bezeichnet. Das Unternehmen, das die Aktien ausgibt, wird im Emissionsverfahren auch genannt. Die Schaffung neuer Aktien ist in den folgenden Situationen möglich:- bei der Neugründung einer Aktiengesellschaft,
- bei der Umwandlung einer Gesellschaft anderer in eine Aktiengesellschaft,
- bei der Ausgabe im Rahmen einer und
- beim Aktien-Split (manchmal auch als n bezeichnet).
Die neuen Aktien können als oder auf dem platziert werden. Dies geschieht meist unter Vermittlung einer , die für ihre Dienstleistungen einen prozentualen Anteil des Emissionserlöses erhält.
Zu der Preisermittlung gibt es verschiedene Verfahren: , (Amerikanisches und Holländisches) und das -Verfahren.
Beim Aktiensplit erhält der Aktionär beispielsweise für eine alte Aktie zwei neue, wobei sich der Gesamtwert nicht ändert. Dies wird als Marktinstrument etwa eingesetzt, um den Handel mit der Aktie zu erleichtern. Wer bisher nur eine Aktie hatte, kann anschließend sozusagen einen Teil verkaufen, behält aber im Übrigen alle Rechte als Aktionär.
Nach AktG ist es nicht gestattet, Aktien ''unter '', d. h. zu einem Preis geringer als dem (Nennwertaktie) oder den auf die einzelne Stückaktie entfallenden Anteil des Grundkapitals (nennwertlose Aktie) zu emittieren. Die Ausgabe ''über pari'' ist erlaubt und stellt in der Praxis den Normalfall dar.
Elektronische Aktien
Seit Januar 2023 kann bei gemäß Abs. 1 klar, dass ?Wertpapiere im Sinne dieses Gesetzes auch elektronisch begebene, vertretbare Wertpapiere (sind)?. Damit werden sämtliche elektronisch emittierten Wertpapiergattungen einschließlich Aktien erfasst.
Anzahl der Aktien
Die Anzahl der autorisierten Aktien sind die Aktien einer , welche durch den Vorstand maximal ausgegeben werden dürfen. Ein Bruchteil davon ist die Anzahl der emittierten Aktien, auch Anzahl der ausgegebenen Aktien. Von diesen kann die Aktiengesellschaft n halten, die Anzahl der selbst gehaltenen Aktien, auch Anzahl der eigenen Aktien. Damit verbleiben die Anzahl der Aktien im freien Umlauf. Die Anzahl der Aktien im freien Umlauf wird zum Beispiel bei einem zur Berechnung der benutzt. In Deutschland muss die Aktiengesellschaft verschiedenen Veröffentlichungspflichten gemäß dem nachkommen und bestimmte Veränderungen im Aktienbestand veröffentlichen. Dazu gehören insbesondere Kauf und Verkauf von Aktien durch Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder.
Durch oder kann die Anzahl der Aktien verändert werden, wobei das Gesamtkapital erhalten bleibt.
Volkswirtschaftliche Bedeutung
In der erfolgt.
Aktien eignen sich für en mitfinanzieren.
Das der umlaufenden Aktien betrug weltweit im Jahre 2015 insgesamt 146,5 Billionen . Davon entfiel auf und ein Anteil von rund 18 %, gefolgt von / (14 %) und // (6 %). Das Marktvolumen (e) am deutschen wies im Jahre 2014 ein Volumen von 1,5 Billionen Euro auf, während der mit einem Volumen von 3,1 Billionen Euro doppelt so groß ausfiel wie der Aktienmarkt. Im Jahre 1996 gab es in Deutschland 3,75 Millionen direkte Aktionäre, deren Anzahl sich bis zum Jahre 2000 mit 6,21 Millionen fast verdoppelt hatte und danach kontinuierlich auf einen Tiefststand von 3,55 Millionen im Jahr 2008 sank. Danach schwankte die Aktionärsanzahl mit leicht steigender Tendenz; im Jahr 2016 waren es 4,38 Millionen direkte Aktionäre.
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GeldvermAktie.PNG|Aktien als Teil des s nach Eigentümern.
AktieEmitt.PNG|Aktien nach Emittenten, als Teil der Verbindlichkeiten der finanziellen Vermögensbilanz.
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International
Schweiz
Das bestimmte Kapital einer Aktiengesellschaft wird in der (nach , Sechsundzwanzigster Titel) in Teilsummen zerlegt, für deren Verbindlichkeit nur das Gesellschaftsvermögen haftet.
Die Aktie selbst ist in OR wie folgt erläutert:- Art. 622 OR
- Die Aktien lauten auf den Namen oder auf den Inhaber.
- Beide Arten von Aktien können in einem durch die Statuten bestimmten Verhältnis nebeneinander bestehen.
- Die Statuten können bestimmen, dass Namensaktien später in Inhaberaktien oder Inhaberaktien in Namensaktien umgewandelt werden sollen oder dürfen.
- Der Nennwert der Aktie muss mindestens 1 Rappen betragen.
- Die Aktientitel müssen durch mindestens ein Mitglied des Verwaltungsrates unterschrieben sein. Die Gesellschaft kann bestimmen, dass auch auf Aktien, die in großer Zahl ausgegeben werden, mindestens eine Unterschrift eigenhändig beigesetzt werden muss.
- OR
- Die Generalversammlung ist befugt, durch Statutenänderung bei unverändert bleibendem Aktienkapital die Aktien in solche von kleinerem Nennwert zu zerlegen oder zu solchen von größerem Nennwert zusammenzulegen.
- Die Zusammenlegung von Aktien bedarf der Zustimmung des Aktionärs.
- OR
- Die Aktien dürfen nur zum Nennwert oder zu einem diesen übersteigenden Betrag ausgegeben werden. Vorbehalten bleibt die Ausgabe neuer Aktien, die an Stelle ausgefallener Aktien treten.
Österreich
In sind Aktien im (AktG) geregelt. Nach AktG).
Frankreich
Aktien () vorgesehen, dass zum Zeitpunkt der der Gesellschaft oder während ihres Bestehens Vorzugsaktien mit Vorteilen gegenüber allen anderen Aktien geschaffen werden können vorbehaltlich der Bestimmungen der Artikel L225-122 (Art. L228-35, Abs. 1).
Situation in anderen Ländern
Die ''public limited company'' (plc) ist die übliche Unternehmensform für größere, oft börsennotierte Aktiengesellschaften in vielen angelsächsischen Ländern. Die in den Vereinigten Staaten und die haben vieles gemeinsam: So werden die einzelnen Aktien als ?shares? bezeichnet und können öffentlich an der Börse gehandelt werden.
Beispiele
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Rheinisch-Westfälisches Elektrizitätswerk stock certificate (1910).jpg|Aktie von 1910
Ew-bankaktie.jpg|Aktie von 1925
Schultheiss-Patzenhofer Aktie.jpg|Aktie von 1932
Nonvaleur03.jpg|-Aktie von 1932
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Siehe auch
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Literatur
- , Ulrich Kirstein: ''Aktien für Dummies.'' 3., aktualisierte Auflage. Wiley-VCH, Weinheim 2022, ISBN 978-3-527-71915-0.
- , Berlin 2024, ISBN 978-3-7471-0702-7.
- Dennis Winkler: ''Schnellkurs Aktien.'' 13., aktualisierte Auflage. Walhalla, Regensburg 2021, ISBN 978-3-8029-3964-8.
Weblinks
- Grafik: , aus: , Bundeszentrale für politische Bildung/bpb
Einzelnachweise
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